Im Kanton Thurgau ist seit dem 1. Juli 2024 eine wichtige Neuerung in Kraft getreten. Apothekerinnen und Apotheker können sämtliche Impfungen aus dem Schweizer Impfplan für Personen ab 16 Jahren durchführen. Somit sind neben den gängigen Impfungen wie Grippe, FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Keuchhusten und Tetanus, auch spezifischere Impfungen gegen Gürtelrose, Hepatitis A und B, Pneumokokken oder Gebärmutterhalskrebs abgedeckt. Diese Erweiterung des Impfangebots stellt einen wichtigen Fortschritt in der Schweizer Gesundheitsversorgung dar, um den Zugang zu Schutzimpfungen zu erleichtern und das Gesundheitssystem zu entlasten.

In einer Zeit, in der Prävention und Gesundheitsvorsorge immer mehr an Bedeutung gewinnen, bieten Apotheken eine wichtige Unterstützung für die Bevölkerung.

Werfen Sie einen Blick in Ihren Impfausweis und vereinbaren Sie einen Termin für eine allfällige Auffrischimpfung bei uns in der Park-Apotheke.

Wir beraten Sie gerne

  • 13-Dezember, 2024

  • Team, Park-Apotheke Kreuzlingen